Mit meiner Arbeit stelle ich Ihnen meine volle Aufmerksamkeit und Können zur Verfügung. Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Klienten gemacht, die bereit waren, in ihr Wohlergehen, ihre Weiterentwicklung und Gesundheit selber finanziell zu investieren, d.h. die sich unabhängig von der Erstattungsfähigkeit der Krankenkassen für diesen Weg entschieden haben.
Ihre Vorteile als Selbstzahler bei einer Psychotherapie
- Sie bekommen umgehend Hilfe und Begleitung – keine Wartezeiten und Bürokratie mit der Krankenkasse
- Keine Datenweitergabe an Ihre Krankenkasse. Dadurch entstehen keine Komplikationen oder Kosten bei einem Krankenkassenwechsel.
- Die Behandlung kann auch anonym durchgeführt werden.
- Individuelle Unterstützung auch außerhalb der Sprechstunden (telefonisch / E-Mail)
Vorgespräch
Ein Vorgespräch ist völlig unverbindlich und Sie gehen dabei keinerlei Verpflichtungen ein. So können wir uns persönlich kennenlernen und schauen, ob die „Chemie“ stimmt. Sie bekommen einen Einblick in die von mir angewandten Methoden und wir besprechen, wie ich Ihnen am besten helfen kann. Ich freue mich auf Sie!
Private Krankenversicherung:
Selbstverständlich erhalten Sie eine Rechnung mit Diagnoseschlüssel und GebüH-Ziffer, wenn Sie mit Ihrer privaten Krankenkasse abrechnen möchten.
Wenn Sie eine private Kranken-Zusatzversicherung haben oder privat krankenversichert sind, prüfen Sie in Ihrem mit der Versicherung abgeschlossenen Vertrag, ob Heilpraktiker-Leistungen übernommen werden. Wenn ja, werden Ihnen je nach den Versicherungsbedingungen 50 – 100 % der Kosten erstattet.
Voraussetzung ist in der Regel, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mit versichert hat. Dabei geht es explizit um die Ziffern 19.1 bis 19.8 (psychotherapeutische Behandlungen) der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Grundsätzlich richtet sich die Erstattung nach dem individuellen Versicherungsabschluss.
Gesetzliche Krankenversicherung:
In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Heilpraktiker nicht. Gleichzeitig besteht aber oft eine Wartezeit von mehreren Monaten bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten.
Wenn Sie dringend psychotherapeutische Hilfe benötigen, können Sie überlegen, ob Sie für einen kurzen Zeitraum die Kosten selbst übernehmen, um erst einmal Stabilität und Entlastung für sich zu schaffen.
Kostenerstattungsverfahren mit gesetzlichen Krankenkassen:
Unter bestimmten Voraussetzungen kann meine psychotherapeutische Leistung über das Kostenerstattungsverfahren von den gesetzlichen Krankenkassen nach § 13 Abs. 3 SGB V erstattet werden. Ihr Sachbearbeiter in Ihrer Krankenkasse kann Ihnen die erforderlichen Informationen geben, wenn Sie einen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie stellen möchten.
Da ich eine Privatpraxis führe, rechne ich nicht direkt mit den Krankenkassen ab.
Das Honorar ist im Anschluss an jede Sitzung bar oder per Kartenzahlung zu entrichten. Sie erhalten eine Quittung oder bei Bedarf eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung.
Termine & Terminabsagen
Termine können individuell und nach Bedarf vereinbart werden, dadurch entstehen keine Wartezeiten.
Einen Termin können Sie bei mir bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt absagen – ansonsten erhebe ich für den ausgefallenen Termin die volle Honorargebühr. Das gilt nicht im ärztlich attestierten Krankheitsfall.
Psychotherapie steuerlich geltend machen
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, dass Steuerzahler Kosten für außergewöhnliche Belastungen (Aufwendungen für Gesundheit / Gesunderhaltung) gemäß §33 EStG von der Steuer absetzen können. Dazu gehören unter anderem auch die Kosten für Behandlungen durch einen Heilpraktiker.
Soziales Honorar
Ebenso weise ich ausdrücklich darauf hin, dass mit meinen Methoden keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen in diesem Bereich vorgenommen werden. Jeder Klient ist aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen und sich bei Störungen mit Krankheitswert in ärztliche Behandlung zu begeben.